Jeder HVV-Fahrgast, der mit mehr als 20 Minuten Verspätung sein Ziel erreicht, erhält vom Verkehrsverbund 50 Prozent des Fahrpreises, mindestens aber einen Euro, zurück. Bei Zeitkartenkunden errechnet sich der Fahrpreis aus der durchschnittlichen Nutzungshäufigkeit der Zeitkarte. Auch hier beträgt der Erstattungsbetrag mindestens einen Euro. Dabei spielt es keine Rolle mehr, warum der Bus oder die Bahn unpünktlich ankamen. Ob dichter Verkehr, Betriebsstörungen oder Unwetter – die HVV-Garantie gilt immer. Innerhalb von drei Tagen nach der verspäteten Fahrt meldet der Fahrgast den Vorfall auf der Internetseite des HVV. Hier sind Angaben zur Fahrt, zur genutzten Fahrkarte und zur Person einzutragen. Nach Prüfung der Angaben erhält der Kunde per E-Mail einen Beleg mit dem Entschädigungsbetrag und einer Buchungsnummer. Gegen Vorlage dieses Belegs und der genutzten Fahrkarte bekommt der Fahrgast in jeder HVV-Servicestelle den Erstattungsbetrag in bar ausgezahlt. Fahrgäste ohne Internetanschluss können ihre Meldung aber auch telefonisch abgeben. Sie erhalten den Erstattungsbeleg per Post zugesendet. (ah)
HVV mit neuer Pünktlichkeitsgarantie
Bei Verspätungen des Hamburger Verkehrsbundes (HVV) spielt es ab sofort keine Rolle mehr, wodurch die Fahrt verzögert wurde – der Kunde bekommt immer einen gewissen Anteil des Fahrpreises erstattet.