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Im Zweifel gut für den Unfallgegner

29.10.2019 09:36 Uhr
Im Zweifel gut für den Unfallgegner
© Foto: Marc Xavier_Fotolia

Ein Schuldanerkenntnis am Unfallort hat rechtliche Folgen. Welche das sind, hat das Landgericht Ansbach deutlich gemacht.

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Kommt es zu einem Unfall und einer der Beteiligten räumt seine Schuld ein, dann profitiert davon der andere Unfallbeteiligte. Dem Landgericht Ansbach zufolge verbessert ein solches Schuldanerkenntnis die Beweislage zugunsten des anderen, wenn sich das Unfallgeschehen nicht aufklären lässt. Dann treffe den gegnerischen Unfallbeteiligten keine Mithaftung.

Landgericht Ansbach

Aktenzeichen 3 O 394/17

(tc)

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