Dem Umweltministerium des Landes Hessen droht ein Zwangsgeld von 10.000 Euro, falls es nicht innerhalb von neun Monaten für Wiesbaden und innerhalb von zwölf Monaten für Darmstadt die jeweiligen Luftreinhaltepläne so ändert, dass der geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich eingehalten wird (Az:. 4 N 1726/15.WI(2) und 4 N 1727/15.WI(2)).
In den Verwaltungsstreitverfahren hatte das gleiche Gericht bereits im Jahr 2011 beziehungsweise 2012 das hessische Umweltministerium mit Urteilen verpflichtet, in die jeweiligen Luftreinhaltepläne für Wiesbaden und Darmstadt erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung der über das Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwerts für NO2 gemäß der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz aufzunehmen. Dem sei das Ministerium nicht beziehungsweise nur unzureichend nachgekommen, so das Gericht.
Das Gericht hat durchblicken lassen, dass es für eine vollständige Einhaltung der Grenzwerte spätestens in drei Jahren verkehrsbeschränkende Maßnahmen in beiden Städten wie Durchfahrtsverbote für Dieselfahrzeuge, eine City-Maut oder die Einführung eines Bürgertickets für erforderlich hält. Das hessische Umweltministerium hatte für eine vollständige Einhaltung der Grenzwerte einen zeitlichen Rahmen bis nach 2020 veranschlagt.
Wie FOCUS Online berichtet, habe das Umweltdezernat der Stadt Wiesbaden mitgeteilt, dass man beim hessischen Umweltministerium bereits ein Durchfahrverbot für Lkw im gesamten Stadtgebiet beantragt habe.
Der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer bewertet ein nicht nach Fahrzeugart differenzierendes Einfahrtsverbot für Dieselfahrzeuge sehr kritisch. Nach Auffassung des Verbandes dürften die für die Erstellung von Luftreinhalteplänen zuständigen Institutionen nicht dazu verpflichtet werden, Bussen die Einfahrt in Städte zu verwehren. Gerade der Bus spiele für die Gewährleistung der Mobilität der Menschen eine unverzichtbare Rolle und trage maßgeblich zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und somit sauberer Luft bei. Es müsse zudem klargestellt werden, dass Alternativen zum Dieselantrieb nach derzeitigem Stand der Technik noch nicht im Praxisbetrieb eingesetzt werden könnten. Alternative Antriebstechniken befänden sich derzeit noch in der Erprobungsphase und benötigten weitere Entwicklungszeit. (ah)