Inhouse-Vergabe

29.04.2008 16:14 Uhr
Bundestag
© Foto: ddp

Inhouse-Vergabe soll nicht verboten werden.

Die Bundesregierung will die Bereitstellung öffentlicher Personenverkehrsdienste durch Selbsterbringung oder Direktvergabe an ein eigenes Unternehmen in Deutschland, die so genannte Inhouse-Vergabe, nicht verbieten. Das schreibt sie in ihrer Antwort (16/8679) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/8622). Anfrage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/086/1608622.pdf Antwort: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/086/1608679.pdf

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