Die Bundesregierung will die Bereitstellung öffentlicher Personenverkehrsdienste durch Selbsterbringung oder Direktvergabe an ein eigenes Unternehmen in Deutschland, die so genannte Inhouse-Vergabe, nicht verbieten. Das schreibt sie in ihrer Antwort (16/8679) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/8622). Anfrage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/086/1608622.pdf Antwort: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/086/1608679.pdf
- Antwort (58.2 KB, PDF)