Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat die Neuausrichtung der Kundengeldabsicherung über einen Fonds zwar grundsätzlich begrüßt, doch DRV-Präsident Norbert Fiebig merkte nach der Entscheidung des Bundestages am 11. Juni auch an: „Die neue Kundengeldabsicherung bedeutet allerdings eine massive wirtschaftliche Herausforderung – gerade jetzt, wo die Unternehmen mit den dramatischen Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben.“
Der Bundestag hat heute die individuelle Absicherung der Reiseveranstalter in Höhe von fünf Prozent des Nettopauschalreiseumsatzes beschlossen. Kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz unter zehn Millionen Euro sind nicht verpflichtet, sich beim Reisesicherungsfonds abzusichern. Sie können sich für eine individuelle Versicherungslösung oder Bankbürgschaft entscheiden. Damit können viele der kleinen und mittelständischen Reiseveranstalter oder veranstaltende Reisebüros wählen, ob sie sich wie bisher über den Versicherungsmarkt absichern wollen.
„Hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht“
Neu eingeführt wurde eine Zwischenstufe: Bei einem Pauschalreiseumsatz unter drei Millionen Euro gilt eine pauschale Absicherungspflicht von mindestens einer Million Euro. Damit müssen beispielsweise auch Reisebüros, die nur gelegentlich als Reiseveranstalter eigene Reisen auflegen, eine Mindestabsicherung von einer Million Euro über eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft aufweisen. „Hier hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht“, sagte Fiebig.
Das Gesetz wird zum 1. Juli in Kraft treten. Operativ soll der Fonds die Absicherung ab dem 1. November übernehmen. Zu einer Reihe von Details will die Bundesregierung in Kürze eine Verordnung erlassen. Der DRV wird gemeinsam mit den Verbänden ASR, RDA und VIR die Erlaubnis beantragen, den Fonds zu betreiben. Dazu haben die vier Verbände bereits eine GmbH gegründet, die diese Aufgaben künftig übernehmen kann.