Dies teilt der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) mit. Bisher gab es in Norwegen die äußerst bequeme Möglichkeit, ohne Registrierung die Maut im Nachhinein per Rechnung zu bezahlen. Durch eine Gesetzesänderung wird es die Bezahlungsmöglichkeit per „EPC-Rechnung“ zukünftig nicht mehr geben.
Diese Neuregelung gilt laut WBO für alle in- und ausländischen Fahrzeuge, die vorwiegend gewerblich in Norwegen genutzt werden, ausgenommen sind Wohnmobile, SUV u. ä. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die privat genutzt werden.
Bis 1. Januar 2015 müssen alle Fahrzeuge, für die die Verordnung gilt, nach WBO-Angaben mit einer Mautgesellschaft einen Vertrag abgeschlossen und an ihrer Frontscheibe ein gültiges Mautgerät (Chip oder Box) korrekt angebracht haben. Verantwortlich für den Vertragsabschluss und die Beschaffung sind Fahrzeughalter, Fahrzeugführer oder Leasingnehmer, so der WBO. Der Mautchip sei wie eine Mautbox immer an ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen gekoppelt.
Wie der WBO mitteilt, gibt es folgende Möglichkeiten:
- AutoPASS-Chip: Hier wird ein Vertrag mit einer der Mautgesellschaften geschlossen, die unter http://www.autopass.no gelistet sind (deutschsprachige Formular unter http://www.autopass.no/de/obligatorischer-chip/chip-bestellen/firmabil?lang=de). Es kann im Voraus wie auch im Nachgang gezahlt werden. Der Chip ist kostenlos, allerdings ist eine Kaution von 200 NOK (circa 22 Euro) zu zahlen. Der Chip wird per Post übersandt. Details zum AutoPass-Vertrag gibt es auch unter http://www.autopass.no/de/zahlung/autopass-vertrag. Ab dem 1. Januar können außerdem Vertrag und Mautchip auch an bestimmten Grenzübergängen erworben werden.
- Mautbox mit EasyGo+ Service: Mit dem EasyGo+ Service können Busunternehmer mit nur einer Mautbox die Gebühren in Norwegen, Österreich, Dänemark und Schweden bezahlen. Auf der Mautbox werden dann alle erforderlichen Daten wie Emissionsklasse, Achsen, Kennzeichen et cetera gespeichert. Die Registrierung kann über die ASFINAG in Österreich oder BroBizz A/S in Dänemark vorgenommen werden.
Die Einhaltung der geltenden Verordnung wird, so der WBO, von Polizei, Zoll und staatlicher norwegischer Straßenverwaltung überprüft. Bei Fehlen eines gültigen Vertrags und eines gültigen Mautgerätes für das jeweilige Fahrzeug werde eine Gebühr von 8.000 NOK (circa 900 Euro) erhoben. Bei Wiederholung innerhalb von zwei Jahren erhöht sich die Gebühr auf 16.000 NOK (circa 1.800 Euro).
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.autopass.no/de/obligatorischer-chip/uber-obligatorischer-chip?lang=de. (WBO/ah)