Die Basis für die Ausgleichszahlungen bilden die für das Jahr 2006 gezahlten Beträge, die in den nächsten vier Jahren kontinuierlich reduziert werden. Diese Kürzung ist jedoch wesentlich geringer, als sie bei Beibehaltung des jetzigen Systems wäre. Um die regional unterschiedlich stark ausgeprägten Schülerrückgänge auszugleichen, wird der bisher einheitliche Sollkostensatz für jede Unternehmensgruppe mit einem "demografischen Faktor" modifiziert. Dieser Faktor wird die prozentuale Veränderung der Zahl der verkauften Schülerfahrkarten widerspiegeln und damit die unterschiedliche Entwicklung bei den Unternehmen ausgleichen, so das Ministerium. Durch drastisch zurückgehende Schülerzahlen war im Schülerverkehr eine finanzielle Schieflage entstanden. Da der Ausgleich für die rabattierten Zeitfahrkarten der Schüler an Hand der Köpfe berechnet wurde, sanken bei den Unternehmen die Einnahmen und gleichzeitig damit auch die Ausgleichsleistungen. Die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen wären für viele Unternehmen Existenz bedrohend. Der Bund hat im Personenbeförderungsgesetz nunmehr den Ländern neue Berechnungen der Ausgleichszahlungen ermöglicht. "Durch das neue System behält der ÖPNV eine finanziell tragfähige Basis und die Verkehrsunternehmen erhalten Planungssicherheit. Das Angebot kann erhalten werden und das ohne zusätzliche Belastungen für die Eltern", erklärt Verkehrsminister Dr. Otto Ebnet.
Mecklenburg-Vorpommern: Einigung beim Schülerverkehr
Das Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Verband Mecklenburg-Vorpommerscher Omnibusbetriebe über die Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr geeinigt.