Immer mehr Menschen greifen auch hierzulande zu Gesichtsmasken sobald sie das Haus verlassen, um sich vor Covid-19 zu schützen. Juristen vom ADAC erklären, was das für Autofahrer bedeutet: Mit einem Mundschutz hinter dem Steuer zu sitzen, sei grundsätzlich zulässig, allerdings gelte es, darauf zu achten, dass das Gesicht von der Maske nicht so verdeckt wird, dass er nicht mehr erkennbar ist. Ansonsten drohe ein Bußgeld von 60 Euro. Außerdem sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mundschutzes die Brillengläser beschlagen könnten. Die Masken dürfen auf keinen Fall die Sicht beeinträchtigen, mahnt der ADAC.
Laut Robert-Koch-Institut (RKI) könnte das Risiko einer Übertragung von Sars-CoV-2 auf andere gemindert werden, wenn Menschen – auch ohne Symptome – vorsorglich eine Maske tragen. Wissenschaftlich belegt sei dies allerdings nicht.