Eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann gemäß der Fahrerlaubnisverordnung bei einer Epilepsie nur ausnahmsweise gegeben sein, wenn kein „wesentliches Risiko von Anfallswiederholungen“ besteht. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Im entsprechenden Fall konnte der Betroffene nicht zur Überzeugung des Gerichts nachweisen, dass er mindestens ein Jahr anfallsfrei gewesen war. Entsprechende ärztliche Gutachten lagen dem Gericht nicht vor. Dem Betroffenen wurde deswegen zu Recht die Fahrlerlaubnis entzogen.
Verwaltungsgericht Mainz
Aktenzeichen 3 L 1067/19.MZ