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Rechtliche Vorschriften für Unfallbeteiligte und -zeugen

28.03.2020 12:12 Uhr | Lesezeit: 2 min
Rechtliche Vorschriften für Unfallbeteiligte und -zeugen
© Foto: ADAC e.V.

Auf der Autobahn ereignen sich vergleichsweise wenige Unfälle – aber wenn, dann oft mit schlimmen Folgen. Was Unfallbeteiligte und Unfallzeugen im Ernstfall beachten sollten.

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Im Jahr 2018 ereigneten sich nur 6,7 Prozent aller Unfälle auf der Autobahn, jedoch starben dabei knapp 13 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten, berichtet die Roland Rechtschutz-Versicherungs AG in einer Pressemitteilung. Auch die Zahl der Verletzten bei Autobahnunfällen sei hoch: So wurden 2018 knapp 33.000 Menschen bei Verkehrsunfällen auf der Autobahn verletzt. Um sich selbst und andere im Ernstfall zu schützen, müssen einige grundlegende Vorschriften beachtet werden:

Auch wenn dies in einem Schockmoment oft schwierig ist, sollten Betroffene nach einem Unfall vor allem Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Zunächst gelte es, den Warnblinker anzustellen und die Warnweste anzuziehen. Danach sollten Unfallbeteiligte den Bus verlassen und sich hinter die Leitplanke begeben. Die Unfallstelle sollte durch ein Warndreieck schnellstmöglich für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar gemacht werden.

Sind Menschen durch den Unfall verletzt worden, müssen Beteiligte unbedingt die Rettungsleitstelle informieren. Handle es sich hingegen lediglich um einen Blechschaden, sei dies nicht immer geboten, schreibt der Versicherer. In bestimmten Fällen könne es genügen, wenn die Unfallbeteiligten ihre Daten austauschen und die Unfallschäden ausreichend dokumentieren, um sie später bei den Versicherungen geltend machen zu können.

Gefahr von Auffahrunfällen

Auch für den nachfolgenden Verkehr kann ein Unfall sehr gefährlich sein. Denn oft werde zu wenig Abstand eingehalten, weshalb es zu weiteren Auffahrunfällen kommt. Daher müssen Verkehrsteilnehmer, sobald sie einen Unfall bemerken, ihre Geschwindigkeit reduzieren und die Warnblinkanlage einschalten. Kommt der Verkehr ins Stocken müsse außerdem eine Rettungsgasse für Rettungsfahrzeuge gebildet werden. Zudem müsse man sich, wenn man das Ende des Staus an der Unfallstelle erreicht hat, im Reißverschlussverfahren einordnen und dürfe nicht an der Unfallstelle stehenbleiben.

Sollten Fahrer diese Regeln nicht beachten, drohen zum Teil empfindliche Strafen in Form von Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen.

(ts)

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