Mitbewerber der Deutschen Bahn fordern faire Chance

24.11.2010 14:40 Uhr
Deutsche Touring
© Foto: Deutsche Touring

In einem gemeinsamen Schreiben werfen der Interessenverband der Wettbewerbsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (mofair) und die Deutsche Touring der Deutschen Bahn vor, Wettbewerber systematisch zu behindern.

„Dort, wo sie Fernbahnleistungen erbringt, bekämpft sie jede Genehmigung für einen Fernbusverkehr. Wo sie hingegen Verkehrsleistungen auf der Schiene verliert, etabliert sie unverzüglich Fernbusverkehre in eigener Regie.“ Es könne „nicht Aufgabe des Staates sein, ein privatwirtschaftliches, weltweit agierendes Unternehmen vor Wettbewerb zu schützen“, heißt es weiter. Schließlich fahre die Deutsche Bahn mit ihrem Schienennetz massive Gewinne ein, die sie zur geschäftlichen Expansion nutze. Die Mitbewerber fordern eine vollständige Marktliberalisierung. „Wir wollen eine faire Chance und nicht durch Sonderregeln behindert werden“, sagte Michael Svedek, Manager der Busgesellschaft Deutsche Touring, am Dienstag in Berlin. Laut mofair droht bei gleichbleibender Rechtslage ein juristischer Dauerzwist um Betriebsgenehmigungen und letztlich ein „staatlich organisierter Fernbusverkehr“. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wies diese Einschätzung zurück. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) aus den 1930er Jahren, das der staatlichen Eisenbahn Schutz vor Konkurrenz einräumt, sei „anachronistisch“ und sichere die Monopolstellung der Bahn, kritisierte Svedek. Nach Informationen des „Handelsblatts“ haben sich Bund und Länder nun darauf geeinigt, den Markt für Fernbuslinien endgültig zu öffnen. Unternehmen sollten künftig Fernbusstrecken anbieten können, sofern sie nicht den subventionierten Nahverkehr stören oder auf bereits genehmigten Routen Konkurrenz anbieten wollen, berichtete die Zeitung in der vergangenen Woche unter Berufung auf ein Arbeitspapier. Im Detail weiter unklar sei aber, wie weit der Markt geöffnet werden soll. Der VDV fürchtet bei einer Änderung des PBefG „erhebliche Kannibalisierungseffekte“ gegenüber dem Eisenbahnfernverkehr und dem öffentlichen Nahverkehr. Neue Fernbusstrecken dürften nicht auf Kosten der bereits vorhandenen Verkehrsmittel gehen, hieß es. Der durch Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni zum PBefG eingeräumte Spielraum für Anbieter neuer Fernbusverbindungen sei bereits ausreichend: Danach sind neue Strecken parallel zu einer vorhandenen Eisenbahnverbindung möglich, wenn die Fahrpreise erheblich günstiger sind als die entsprechenden Zugtickets. Die Deutsche Bahn selbst will ihr bundesweites Fernbusliniennetz massiv ausbauen. Die Konzerntochter Bex beantragte dazu mehrere tägliche Fernbuslinien bei Regierungsbehörden, wie die „Wirtschaftswoche“ berichtet hatte. Im Zentrum stehen demnach Strecken zwischen Großstädten, die bereits mit Intercity- und ICE-Zügen bedient werden. Zugleich geht die Bahn gerichtlich gegen mögliche Mitbewerber vor. So klagt sie gegen die von drei Studenten gegründete Busmitreisezentrale Dein.Bus.de, die über das Internet bei ausreichender Nachfrage Fahrten organisiert. Die Bahn wertet dies als Linienverkehr. Das Frankfurter Landgericht will am 21. Januar 2011 sein Urteil verkünden. (ah)

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