Auch mit einer neuen Bundesregierung wird das Ringen um künftige Rahmenbedingungen im ÖPNV weitergehen. Als zentrale Frage ist dabei zu klären, welche ÖPNV-Aufgaben künftig Verkehrsunternehmen übernehmen und welche in staatlichen Händen liegen werden. Hier gibt es grundlegende Meinungsverschiedenheiten zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften, einzelnen Bundesländern und den Verkehrsverbänden. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) vertritt folgende zentralen gewerbepolitischen Positionen zum ÖPNV: 1. Erhalt und Förderung eines eigenverantwortlich agierenden mittelständischen Omnibusgewerbes und zwar in Planung, Organisation und Durchführung des ÖPNV. 2. Erhalt des Vorrangs kommerzieller Verkehre so, wie dies im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgegeben ist. 3. Beibehaltung des PBefG und der darin festgelegten bewährten Aufgabenteilung zwischen Verkehrsunternehmen, Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörden. 4. Die neue EU-Verordnung 1370/07 erfordert zudem keine substanziellen Veränderungen am PBefG. 5. Der bdo wendet sich gegen die Zerstörung mittelständischer Strukturen im ÖPNV durch flächendeckende Fahrleistungs-Ausschreibungen. 6. Der bdo ist für Konzeptions- und Kompetenzwettbewerb bei der Vergabe von Liniengenehmigungen. 7. Der bdo setzt sich für den Erhalt bzw. Wiederbegründung der zentralen Zuständigkeiten des Bundes bei den wichtigsten ÖPNV-Finanzierungsregelungen ein, wie beispielsweise § 45 a PBefG. 8. Die ÖPNV-Förderung muss insbesondere in der Fläche erhalten bleiben und darf zukünftig nicht nur für Ballungszentren oder den Schienennahverkehr bereitgehalten werden.
Nach der Wahl: bdo stellt Forderungen für den ÖPNV
Mit Blick auf das anstehende Ringen um die Rahmenbedingungen im ÖPNV bezieht der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. Position.