Mit seiner Entscheidung folgt das Gericht der Auffassung von der klagenden Scalar Wittenberger Omnibusverkehr GmbH, die bei dem damaligen Wettbewerbsverfahren nicht zum Zuge kam. Bereits im Februar 2007 habe das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg, den Landkreis Wittenberg zu einer Neubewertung verpflichtet und die Bewertung vom Oktober 2006 als fehlerhaft und rechtswidrig zurück gewiesen. Nun wurden dem Landkreis erneut Fehler in dem Verfahren nachgewiesen. Bei dem Vergabe-Verfahren werden einzelne Leistungen nach einem Punktesystem bewertet, bei ähnlichem Punktstand soll aber das Altunternehmerprivileg gemäß eines Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes aus 2006 greifen. Als weiterer Kritikpunkt, wurden die zugesagten und genehmigten Verkehrsleistungen durch das siegreiche Unternehmen immer weiter heruntergefahren und liegen inzwischen in einigen Positionen weit unter dem Niveau der Ausschreibungsangbote beispielsweise bei Linienführung und Fahrpreisen, die um bis zu 28 Prozent erhöht wurden. Nach der Auffassung von Scalar-Geschäftsführer Röthe hatte der Landkreis Wittenberg die Bewertungskriterien der Ausschreibung von vornherein einseitig auf das später siegreiche Konsortium von konkurrierenden Busunternehmen zugeschnitten. Zudem sei der Öffentlichen Hand ein Millionenschaden entstanden, weil das siegreiche Angebot eindeutig zu billig kalkuliert worden sei. Bei Scalar wiederum stünden Busse still, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Der Fall beschäftigte auch schon den Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt, da jährlich eine halben Million Euro zusätzlich aufgebracht werden müssen, weil bei der Kalkulation die Schülermonatskarten unzureichend berücksichtigt wurden (siehe auch OMNIBUSREVUE 9/10). (akp)
Neue Entscheidung zum Wittenberger Modell

Das Verwaltungsgericht Halle hat die Vergabe der Verkehrsleistungen Stadtverkehr Wittenberg im Jahre 2007 als nicht rechtens verworfen und fordert den Landkreis Wittenberg in seinem Urteil vom 25. Oktober 2010 dazu auf, neu zu entscheiden. Das Ende eines jahrelangen Rechtsstreits?