Der neue Steuersatz gelte unter anderem auch für die Personenförderungsleistungen in den Niederlanden, berichtet der bdo.
Für im Jahr 2018 durchgeführte Personenbeförderungsleistungen, die erst in diesem Jahr abgerechnet werden, würden Sonderregelungen gelten. So ist bei Leistungen an Privatpersonen der Zeitpunkt der Leistung maßgeblich für den Steuersatz. Wenn die Leistung im Jahr 2018 stattfand, gelte damit der Steuersatz von sechs Prozent. Bei Leistungen an Unternehmer sei der Zeitpunkt der Rechnungsstellung maßgeblich. Spätestens jedoch der Zeitpunkt des 15. Tages des Folgemonats der Leistung. Für Leistungen, die im Dezember 2018 durchgeführt wurden, aber erst im Jahr 2019 in Rechnung gestellt wurden, sei daher der Steuersatz von neun Prozent anzuwenden. Auf Vorauszahlungen werde der Steuersatz des Zeitpunktes der Einnahmen angewendet. Anzahlungen in 2018 für Leistungen, die erst im Jahr 2019 stattfinden, werden noch mit sechs Prozent versteuert, erklärt der bdo.
Weitere Informationen zu den Steuern in den Niederlanden finden Mitglieder in der bdo-Länderdatenbank. (ts)