Demnach dürfen nur noch Busse, die ab dem 1. Januar 2005 – also ab Euro 3 – gebaut sind, die Stadt Amsterdam befahren. Die Umweltzone umfasst im Ausland zugelassene Busse und inländische Busse sowie Busse für den öffentlichen Verkehr.
Die Umweltzone gilt für das Gebiet innerhalb des Ringes A10 mit Ausnahme des Nordbezirks und verschiedener Industriegebiete. Scanner an allen A10-Ausgängen und in der Stadt werden die Nummernschilder überprüfen.
Bis zum 30. April 2018 besteht eine Übergangsfrist, bei der Vorwarnungen ausgesprochen werden. Ab dem 1. Mai 2018 wird bei Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro verhängt, sofern die Mindeststandards nicht eingehalten werden. Zusätzliches Personal kontrolliert derzeit die Einhaltung der Mindeststandards.
Eine Onlineregistrierungspflicht für ausländische Busse besteht laut RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. vorerst aber noch nicht. (ts)