Im Ausschreibungswettbewerb machen den mittelständischen Unternehmen die großen Losbündel zu schaffen. Im neuen ÖPNV-Gesetz werde man die die ÖPNV-Pauschale von 110 auf 130 Millionen Euro erhöhen. Das kündigte Andreas Wille vom nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium bei der Jahrestagung des Verbands Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) in Essen an. Dies sei für die Unternehmen bereits die Hälfte der Miete, so Wille. Außerdem werde man im Gesetz festlegen, dass 30 Prozent der Mittel als Anreiz zur Beschaffung von neuen Fahrzeugen einzusetzen seien, versprach er den Tagungsteilnehmern, die das mit einem Applaus quittierten. Wille stellte klar, dass dies noch nicht die Wiedereinführung der landesweiten Fahrzeugförderung sei, aber „ein Schritt hierzu“. Juristisch sei dies momentan nicht anders möglich. Seinen Worten nach ist dies jedoch der Einstieg in die Wiederaufnahme der landesweiten Busförderung. Die hatte in seiner Rede an die NWO-Mitglieder der 1. Vorsitzende des Verbands Jürgen Weinzierl (Foto) gefordert. „In einem Kreis werden die Fahrzeuge gefördert, im nächsten nicht. Das führt zu Konflikten, erheblichem bürokratischen Aufwand und Wettbewerbsverzerrung“, stellte er die Probleme durch die regionalen Unterschiede bei der Förderung dar und machte die Notwendigkeit einer landesweiten Fahrzeugförderung deutlich. Nach der Ankündigung von Wille gab der Vorsitzende seiner Zustimmung Ausdruck: „Es freut uns ungemein, dass ein Teil des Geldes für die Investitionen für Fahrzeuge genutzt werden.“
Der Gesetzentwurf soll in Kürze vom Kabinett beschlossen und am 28. April zur Verbändeanhörung freigegeben werden. Bis zum 7. Juni haben die Beteiligten dann Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen.
Weinzierl sprach ein weiteres Thema an, das die Branche in Nordrhein-Westfalen beschäftigt: faire Beteiligungschancen am Wettbewerb. Bei den Ausschreibungen würden oftmals Linienbündel von 40 bis 50 Bussen gebildet. „Das sind für Mittelständler ein große Hürde“, so Weinzierl, wobei deren Interessen eigentlich zu berücksichtigen seien, so das Gesetz. „Das findet kaum Anwendung. Hierauf sollte die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde achten“, erklärte der NWO-Vorsitzende. Will, dem das Thema der Losgrößen bisher noch nicht in diesem Umfang bekannt war, kündigte an, es beim nächsten Treffen der Regierungsbezirke anzusprechen und zu hinterfragen.