Berufskraftfahrerqualifikation: Bundesrat beschließt Erleichterungen

13.07.2026 15:16 Uhr | Lesezeit: 3 min
Busfahrer (Nahaufnahme) am Steuer eines Busses
Der Bundesrat hat Erleichterungen bei der Berufskraftfahrerqualifikation beschlossen, die den Zugang zum Beruf einfacher machen sollen
© Foto: skynesher/iStock/Getty Images

Der Bundesrat hat der Reform der Berufskraftfahrerqualifikation zugestimmt. Mit der neuen Verordnung sollen Ausbildung und Berufszugang einfacher und schneller werden.

„Mit unserer Reform machen wir die Ausbildung kompakter und günstiger. Das ist ein wichtiges Signal für die Wirtschaft“, sagte der CDU-Bundestagabgeordnete Henning Rehbaum, der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für Güteverkehr, Logistik und den Fahrpersonalmangel ist. „Die Ausbildung von Berufskraftfahrern ist in Deutschland über Jahre immer teurer und komplizierter geworden – und einer der Gründe für den extremen Fahrermangel im Lkw- und Busbereich.“

Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation

Die Verordnung sieht vor, dass die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation künftig auch in acht Fremdsprachen abgelegt werden kann: unter anderem Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. „Speditions- und Busbetriebe sind auf Fahrer aus diesen Ländern angewiesen, für die die Prüfung auf Deutsch eine große Hürde ist. Sie ist aber bislang Voraussetzung, um bei einem deutschen Unternehmen eingestellt werden zu können“, sagte Rehbaum.

Bundesrat beschließt zahlreiche Vereinfachungen

Zudem soll die praktische Prüfung der Grundqualifikation um 90 Minuten reduziert werden und dauert künftig 120 Minuten. Außerdem sollen Führerscheine aus der Ukraine und aus Montenegro künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können. Die theoretische Führerscheinprüfung soll nun auch auf Ukrainisch und Kurmandschi gemacht werden können. Außerdem sollen auch Führerscheine aus Drittstaaten, die bereits in einem anderen EU-Staat umgetauscht wurden, in Deutschland anerkannt werden. Auch Augenoptikerbetriebe können künftig die Untersuchungen des Sehvermögens für die Lkw- und Busfahrer vornehmen dürfen.

Rehbaum will weitere Verbesserungen

Die Arbeit sei „aber noch nicht abgeschlossen“, sagte Rehbaum. Weitere Verbesserungen seien notwendig, Rehbaum nannte hier konkret die sogenannte „2-in-1“-Regelung. „Heute werden Führerscheinausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation teilweise getrennt vermittelt und geprüft, obwohl sich viele Inhalte überschneiden. Diese Doppelungen wollen wir abbauen und beide Bereiche besser miteinander verbinden“, sagte Rehbaum.

Forderungen des Bundesrates

Auch der Bundesrat hat weitere Vorschläge. So fordert die Länderkammer die Bundesregierung unter anderem auf, auch Albanisch als Prüfungssprache für die beschleunigte Grundqualifikation von Berufskraftfahrern (BKF) zuzulassen. Als Grund wird die hohe Zahl von Visumsanträgen von Albanern und Kosovaren angeführt, die für die Aufnahme einer Beschäftigung als BKF gestellt wurden. In einer Entschließung verlangt der Bundesrat zudem Nachbesserungen bei der Anerkennung von Führerscheinen der Klasse B aus Drittstaaten und damit eine Gleichstellung mit EU-Bürgern.

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