Wegen der Übergangsregeln für angebrochene Vier-Fahrtentickets hat die Thüringer Verbraucherzentrale die Erfurter Verkehrsbetriebe AG (EVAG) abgemahnt. Diese besagen, dass derartige Tickets bei Tariferhöhungen nur dann gegen Aufpreis eingetauscht werden können, wenn keiner der vier Abschnitte entwertet wurde. Die Verbraucherschützer sehen darin eine unangemessene Benachteiligung von Kunden.
Zuvor wurde deswegen bereits der Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) gerügt. Verbraucher hatten sich über die Regelung beschwert. Mit der Abmahnung sowohl gegen den VMT als auch gegen die EVAG als eines seiner größten Verbandsmitglieder solle geltendes Recht für die Verbraucher durchgesetzt werden, begründete die Verbraucherzentrale.
Stellvertretend für die anderen Einzelunternehmen des Verkehrsverbundes sei jetzt auch die EVAG in der Pflicht, selbst ihre Tarifbestimmungen zu überprüfen und die Benachteiligung ihrer Fahrgäste bei der Weiternutzung der Vier-Fahrtenkarte abzustellen, hieß es.
Dem Verbund Mittelthüringen gehören 15 Verkehrsunternehmen an. Er umfasst die Städte Erfurt, Weimar, Jena und Gera sowie die Kreise Gotha, Weimarer Land, Saale-Holzland, Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla.