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bdo: Durchbruch beim Deutschlandticket

23.03.2023 14:45 Uhr | Lesezeit: 5 min
bdo: Durchbruch beim Deutschlandticket
Der Weg frei für die Einführung des Deutschlandtickets sei nun frei, so der bdo
© Foto: iStock/sanjeri

Der Koordinierungsrat von Bund und Ländern hat laut bdo beim Deutschlandticket einen Durchbruch erzielt und wichtige Beihilfefragen gelöst.

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Man habe im Koordinierungsrat von Bund und Ländern den „lang ersehnten Durchbruch“ beim Deutschlandticket erzielt, berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) Damit sei der Weg frei für die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023.

Die Unternehmen haben laut bdo „einen gesicherten Rechtsanspruch auf Ausgleichsleistungen“, so lange keine allgemeinen Vorschriften erlassen wurden oder die öffentlichen Dienstleistungsaufträge noch nicht angepasst sind, längstens bis zum 30. September 2023 ergebe sich dieser aufgrund Ziffer 3.3. der Musterrichtlinie direkt gegen den Bund, allerdings ist der Antrag beim Land zu stellen. Sobald eine allgemeine Vorschrift durch Land oder Aufgabenträger erlassen werde, wird Ziffer 3.3. abgelöst und der Anspruch der Unternehmen ergibt sich direkt gegen den Aufgabenträger oder das Land aufgrund landesgesetzlicher Regelung.

Die Aufgabenträger seien angehalten, bis „allerspätestens zum 30. September 2023 allgemeine Vorschriften zu erlassen oder die öffentlichen Dienstleistungsaufträge anzupassen“. Tun Sie dies nicht, sollen sie keine Finanzmittel von Bund oder Ländern erhalten und auch nicht an den Einnahmeaufteilungs-Verfahren teilnehmen, betont der bdo.

Einigung bei der Einnahmenaufteilung

Bei der Einnahmeaufteilung (EAV) haben sich die Länder auf einen Weg geeinigt. In drei Stufen soll die Einnahmeaufteilung von der Rettungsschirmsystematik bis 2026 in eine komplett neue bundesweite Einnahmenaufteilung überführt werden. In der ersten Stufe bis Ende 2023 behalten die Unternehmen ihre Einnahmen zunächst, liefern aber bereits ihre Daten zur Evaluation und Einspeicherung in das zukünftige EAV-System. Für Verkehre in Tourismusregionen soll es Sonderreglungen geben.

Alle Unternehmen, die das Deutschlandticket anwenden und einführen, sind laut bdo verpflichtet ihre Daten zu liefern. Es werde ein Monitoring zur Ermittlung von möglichen Verwerfungen bei den Einnahmen durchgeführt, um bei Bedarf gegenzusteuern. In der zweiten Stufe ab 2024 werden die Einnahmen nach Postleitzahlen der Abo-Besitzer zunächst auf die Länder und dann innerhalb der Länder an die Unternehmen verteilt. In einer dritten Stufe soll das System in eine neue bundesweite EAV überführt werden. Ziel sei es, „über technische Lösungen (be-in/be-out) die konkrete ÖPNV-Nutzung der Fahrgäste den befördernden Unternehmen zuzuteilen“.

bdo: Alle Unternehmen haben fairen Anspruch auf Ausgleich

Die Länder haben beschlossen, eine ARGE aus bdo, VDV, BSN und DTV mit der Organisation und Durchführung der EAV zu beauftragen. Hier seien die konkreten Planungen zwischen den Beteiligten Organisationen „allerdings noch am Anfang“, so der bdo. Vermutlich werde eine Gesellschaft zu gründen sein.

Mit Blick auf die Allgemeine Vorschrift werde ein Muster erarbeitet. Diese wurde in Bayern entwickelt, basiert nun auf der Grundlage der Musterrichtlinie und soll möglichst von allen Aufgabenträgern oder den Ländern direkt umgesetzt werden.

Nachdem die Verhandlungen in den Arbeitsgruppen seit Herbst letztens Jahren sehr schleppend voran gingen, seien nun wesentliche Ergebnisse erzielt worden, das Fazit des bdo lautet daher: „Damit haben ALLE Unternehmen, egal ob eigenwirtschaftlich oder mit öffentlichem Dienstleistungsauftrag unterwegs, einen fairen Anspruch auf Ausgleich. Wir gehen davon aus, dass nun zeitnah flächendeckend Allgemeine Vorschriften durch die Aufgabenträger oder die Länder erlassen werden. Das Saarland ist diesen Weg bereits gegangen. Damit dürfte endlich auch der Streit über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von allgemeinen Vorschriften beendet sein.“

Die Musterrichtlinie gelte allerdings nur bis Ende 2023, so dass „die Verhandlungen über eine Nachschusspflicht, Tarifvorgaben usw. bereits in einigen wenigen Monaten wieder starten dürfte“, schreibt der bdo abschließend.

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