Das berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wird erstmals neben der Luftverschmutzung (EURO-Emissionsklasse) auch die Lärmbelastung berücksichtigt.
Der Tarif setzt sich dann wie folgt zusammen:
- Infrastruktur-Grundkilometertarif
- Zuschlag für verkehrsbedingte Luftverschmutzung
- Zuschlag für verkehrsbedingte Lärmbelastung
Ab 1. Januar 2017 wird es im Grundkilometertarif nur noch zwei Tarifgruppen statt bisher vier geben. Dabei umfasst die Tarifgruppe A die Euroklasse 6 und die Tarifgruppe B die Euroklassen 0 bis EEV. Bei der Anlastung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung wird es künftig vier Tarifgruppen und bei der Anlastung verkehrsbedingter Lärmbelastung eine Unterscheidung zwischen Fahrten am Tag und in der Nacht geben. Euro 6-Fahrzeuge sind von den Zuschlägen für die verkehrsbedingte Luftverschmutzung ausgenommen. Auf den Sondermautstrecken gelten weiterhin erhöhte Tarife. (ah)