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Österreich: Veränderte Einreisebestimmungen seit Ende Juli

03.08.2020 09:18 Uhr | Lesezeit: 3 min
Österreich: Veränderte Einreisebestimmungen seit Ende Juli
© Foto: GERT EGGENBERGER/APA/picture-alliance

Mit Änderung der Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 wurden die Einreisebestimmungen für Reisende nach Österreich überarbeitet und angepasst.

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Über die geänderte Verordnung beziehungsweise die wesentlichen Anpassungen informiert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) in einer Mitteilung:

  • Für Personen die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben besteht weiterhin uneingeschränkte Reisefreiheit.
  • Voraussetzung ist jedoch, dass man sich in den vergangenen 10 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Staaten aufgehalten hat, die Österreich als sicher einstuft.
  • Quarantänepflicht beziehungsweise Nachweis eines negativen Corona-Tests bei Einreise aus einem durch Österreich deklarierten Risikogebiet.
  • Transitverkehre bleiben weiterhin möglich - für Durchreisen ohne Zwischenstopps in Österreich wird generell kein Test benötigt.
  • Die Hygienevorschriften in Reisebussen bleiben vorerst nahezu unverändert. Es besteht weiterhin eine Maskenpflicht. Von der Abstandspflicht (ein Meter) darf ausnahmsweise abgewichen werden.
  • Erhebung von Passagierdaten bei Beförderung von Gästen aus bestimmten Quellgebieten nach Österreich (darunter auch einige europäische Länder – Liste kann sich jederzeit ändern).

Der bdo rät allen Busunternehmern und Busfahrern dazu, sich rechtzeitig vor der Einreise nach Österreich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

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