Über die geänderte Verordnung beziehungsweise die wesentlichen Anpassungen informiert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) in einer Mitteilung:
- Für Personen die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben besteht weiterhin uneingeschränkte Reisefreiheit.
- Voraussetzung ist jedoch, dass man sich in den vergangenen 10 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Staaten aufgehalten hat, die Österreich als sicher einstuft.
- Quarantänepflicht beziehungsweise Nachweis eines negativen Corona-Tests bei Einreise aus einem durch Österreich deklarierten Risikogebiet.
- Transitverkehre bleiben weiterhin möglich - für Durchreisen ohne Zwischenstopps in Österreich wird generell kein Test benötigt.
- Die Hygienevorschriften in Reisebussen bleiben vorerst nahezu unverändert. Es besteht weiterhin eine Maskenpflicht. Von der Abstandspflicht (ein Meter) darf ausnahmsweise abgewichen werden.
- Erhebung von Passagierdaten bei Beförderung von Gästen aus bestimmten Quellgebieten nach Österreich (darunter auch einige europäische Länder – Liste kann sich jederzeit ändern).
Der bdo rät allen Busunternehmern und Busfahrern dazu, sich rechtzeitig vor der Einreise nach Österreich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
- Neue Bestimmungen_Österreich (674.2 KB, PDF)