Mit dem Eckpunktepapier geben VDV und bdo der Bundesregierung das klare Startsignal, die im Koalitionsvertrag festgelegte Anpassung des PBefG unverzüglich zu starten. Das Ziel ist, die international anerkannte Qualität des ÖPNV durch sein Miteinander von öffentlichen und privaten Unternehmen dauerhaft zu erhalten und rechtlich abzusichern sowie den Entscheidern vor Ort und den Unternehmen die Spielräume für einen attraktiven ÖPNV zu geben. Die Anpassung des PBefG ist notwendig, weil seit dem 3. Dezember 2009 die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Kraft ist. Wolfgang Steinbrück, bdo-Präsident: "Die gewerberechtliche Ausrichtung des PBefG muss dabei beibehalten werden." Die grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit des Unternehmers, so Steinbrück weiter, müsse Anknüpfungspunkt der Liniengenehmigung bleiben. Zweck der gemeinsamen Initiative ist es, die bisher festgefahrene politische Diskussion um die neue europäische Verordnung und das nationale Recht wieder in Gang zu bringen. Die Verbände streben dabei einen fairen Ausgleich zwischen den legitimen Interessen der Städte und Kreise als Aufgabenträger mit ihren Unternehmen einerseits und der privaten Unternehmen andererseits an. "Dort, wo Verkehre unternehmerinitiiert, d. h. ohne öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/07 mit dem Aufgabenträger, betrieben werden können, muss es wie bisher beim Genehmigungswettbewerb bleiben", so Steinbrück. Die Vergabe von Aufträgen durch die Kommunen auf der Basis des neuen EU-Rechts und das Genehmigungsverfahren müssten zeitlich besser aufeinander abgestimmt werden, erläutert VDV-Präsident Jürgen Fenske, denn andernfalls seien noch mehr Rechtsstreitigkeiten als bisher zu erwarten. Die Gewerkschaft Verdi kritisiert das Eckpunktepapier: "Zum Einen wollen sie sich gegenseitig keine Konkurrenz machen. Wechselseitig verpflichten sie sich, keine Liniengenehmigungen zu beantragen, die entweder von bdo-Unternehmen oder kommunalen Unternehmen wahrgenommen werden. Zum Anderen wollen sie sich gemeinsam aus dem Geltungsbereich der VO/1370/2007 stehlen. So stellen sie lapidar fest, dass eine deutsche Liniengenehmigung kein ausschließliches Recht darstellt", heißt es in einer Pressemitteilung. Damit würde die Vergabe dieser Liniengenehmigungen nicht in den Geltungsbereich der neuen europäischen Marktzugangsverordnung fallen, nach der Qualität und soziale Standards für die Arbeitnehmer sichergestellt werden können. "Mit diesem Versuch sich aus europäischem Vergaberecht zu stehlen, treten sie die Wünsche der Fahrgäste nach höherer Qualität im ÖPNV mit Füßen und verweigern den Beschäftigten notwendigen sozialen Schutz", so Erhard Ott, Bundesvorstandsmitglied Verdi. "Hier wird der Versuch unternommen, sich unliebsame Konkurrenten vom Hals zu halten, sich aber gleichzeitig aus den damit verbundenen Pflichten zu stehlen", so Ott weiter: "Die Politik ist aufgefordert, sich für die Regeln der EU-Verordnung einzusetzen und deutsches Recht konsequent an die EU-Verordnung anzupassen. Das ist sie den Fahrgästen und auch den Beschäftigten schuldig. Und als Steuerzahler bekämen wir zusätzlich ein transparentes Finanzierungssystem!" Der ausführliche Text des Eckpunktepapiers kann unter http://www.vdv.de und http://-online.de abgerufen werden.
PBefG-Änderung: VDV und bdo einigen sich
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen bdo und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV fordern in einem gemeinsamen Eckpunktepapier die zügige Anpassung des PBefG an das neue EU-Recht. Kritik kommt von Verdi.