Pflichtangaben in Geschäftsbriefen beachten

16.07.2007 09:28 Uhr

Massenabmahnung wegen fehlerhafter Angaben auf Geschäftsbriefen

Ein Unternehmen mit Sitz in Seligenstadt am Main rügt über eine Anwaltskanzlei in Wuppertal fehlerhafte und unvollständige Angaben auf Ge-schäftsbriefen und E-Mails. Der bdo weist darauf hin, dass es sich bei diesen Abmahnungen um standardisierte Schreiben handelt, in denen nicht aufgeführt wird, welche Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind. Die Empfänger werden zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und Bezahlung der Rechtsanwaltsgebühr aufgefordert. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro angedroht. Die angeschriebenen Unternehmen sollten sich unbedingt beraten lassen, bevor sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen oder die Anwaltsgebühr begleichen.

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.