Ein Unternehmen mit Sitz in Seligenstadt am Main rügt über eine Anwaltskanzlei in Wuppertal fehlerhafte und unvollständige Angaben auf Ge-schäftsbriefen und E-Mails. Der bdo weist darauf hin, dass es sich bei diesen Abmahnungen um standardisierte Schreiben handelt, in denen nicht aufgeführt wird, welche Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind. Die Empfänger werden zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und Bezahlung der Rechtsanwaltsgebühr aufgefordert. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro angedroht. Die angeschriebenen Unternehmen sollten sich unbedingt beraten lassen, bevor sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen oder die Anwaltsgebühr begleichen.
Pflichtangaben in Geschäftsbriefen beachten
Massenabmahnung wegen fehlerhafter Angaben auf Geschäftsbriefen