Der Bundestag hat am 25. Mai ein Rauchverbot in Bundesbehörden und öffentlichen Verkehrsmitteln beschlossen. Das Gesetz sieht, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates, ab 1. September ein grundsätzliches Rauchverbot in mehr als 500 Einrichtungen des Bundes sowie in Bussen, Bahnen, Taxis und Bahnhöfen vor. Rauchen soll nur noch in dafür vorgesehenen Räumen erlaubt sein. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.
Rauchverbot in Bussen und Bahnen
Der Bundestag hat am 25. Mai das Nichtraucherschutzgesetz beschlossen