So werden die Höchstgrenze der Förderung für Unternehmen bis zehn Mitarbeiter von 3.000 beziehungsweise 5.000 Euro pro Monat ersatzlos gestrichen und die Umsatzeinbruchsgrenzen gesenkt. Künftig sind Unternehmen antragsberechtigt, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben, berichtet der RDA Internationaler Bustouristik Verband in einer Pressemitteilung. Außerdem sollen die Fördersätze und die Personalkostenpauschale erhöht werden.
Hermann Meyering wertet die Verlängerung und Verbesserung der Überbrückungshilfen als Erfolg der Arbeit des Internationalen Bustouristik Verbandes RDA und der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk), die in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister und weitere Minister aus dem Bundeskabinett diese Nachbesserungen eingefordert haben. „Doch damit sind die Busreiseveranstalter längst noch nicht gerettet“, stellt der gbk-Vorsitzende fest. „Deshalb muss bei der Erstattung der Vorhaltekosten für eigenfinanzierte Reisebusse nachgelegt werden und die monatlichen Überbrückungshilfen von maximal 50.000 Euro müssen auf jede Betriebsstätte eines Unternehmensverbundes ausgeweitet werden.“ Und RDA-Präsident Benedikt Esser fügt hinzu: „Wer meint, dass diese Modifikationen ausreichen werden, um die Strukturen der mittelständischen Reisebusunternehmen zu erhalten, liegt einmal mehr falsch. Wie ich das bereits in der Sitzung des Tourismusbeirats des BMWi am 7. September dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Thomas Bareiß auf Basis des RDA Branchenbarometers erklärt habe, liegt die Branche am Boden. Es ist jetzt höchste Zeit, aber wirklich alle Hindernisse bei der Überbrückungshilfe zu beseitigen, um den notleidenden Betrieben die bereitstehenden Mittel von rund 24 Milliarden Euro schnellstens zur Verfügung zu stellen.“