Rechtliche Änderungen in 2014

10.12.2013 16:46 Uhr

Im neuen Jahr kommen auf alle Verkehrsteilnehmer und Reisende Änderungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Recht und Touristik zu.

Darauf weist der ADAC hin. In Deutschland tritt ab dem 1. Mai 2014 ein neues Punktsystem in Kraft. Die Führerscheinentzugsgrenze liegt dann bei acht Punkten, anstatt wie bisher bei 18 Punkten. Die Eintragungsgrenze steigt von 40 Euro auf 60 Euro. Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert. Weitere Änderungen in 2014:

  • Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer.
  • Ab Juli 2014 gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein.
  • Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden.
  • Schweiz: Hier gilt ab dem 1. Januar die Lichtpflicht am Tag. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1970 zum ersten Mal zugelassen wurden. Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine neue Promille-Grenze von 0,1.
  • Polen: Hier soll 2014 das Netz der mautpflichtigen Straßen ausgeweitet werden.
  • Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.

 

 (ah)

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