Ein vom bdo in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat die klare Einschätzung ergeben, dass eine einseitige Senkung der Mehrwertsteuer im Bahnverkehr (SPVF) sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen europäisches Recht verstößt, sofern sie nicht auch für den Bus gilt.
Für eine Ungleichbehandlung verlangt das Bundesverfassungsgericht mindestens einen sachlich nachvollziehbaren Grund, schreibt der bdo. Beispielsweise müsse ein ökologisches Lenkungsziel vorliegen. Da Bus und Bahn aber zusammen die besten CO2-Werte hätten, sei eine sachliche Trennung nicht nachvollziehbar. „Ich habe durchaus Sympathien dafür, dass die Politik derzeit die Bahn mit einer großen Kraftanstrengung stärken will“, erklärte bdo-Präsident Karl Hülsmann. „Tatsächlich verdienen die umweltfreundlichen Verkehrsträger einen solchen Impuls im Wettbewerb gegen Pkw und Flieger. Neben den Vorschlägen für den großen Staatskonzern sollten kleine private Busbetriebe im Fernlinienverkehr und im Bustourismus aber nicht vergessen werden. Der Mittelstand braucht einen festen Platz in solchen politischen Vorstößen – und nicht nur in den Sonntagsreden. Das ist vor allem eine Frage der Gerechtigkeit im Wettbewerb der Verkehrsträger. Und es ist eine wichtige Chance beim Versuch, den Klimaschutz im Verkehrssektor zu stärken.“
Weiterhin komme das Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Gesetzentwurf auch mit dem europäischen Unionsrecht nicht vereinbar ist. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürfen Dienstleistungen, die gleichartig sind und miteinander im Wettbewerb stehen, nicht unterschiedlich behandelt werden, berichtet der bdo in einer aktuellen Pressemitteilung. (ts)