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Reisesicherungsfonds: Baden-Württemberg setzt Änderung im Bundesrat durch

30.03.2021 13:45 Uhr | Lesezeit: 1 min
Reisesicherungsfonds: Baden-Württemberg setzt Änderung im Bundesrat durch
Pauschalreisen müssen künftig über einen Reisesicherungsfonds abgesichert sein. Dass die Umsatzschwelle, ab der das gelten soll, auf 20 Millionen Euro hochgesetzt wurde, hilft den mittelständischen Busunternehmen
© Foto: Photobank/stock.adobe.com

Baden-Württemberg ist im Bundesrat erfolgreich für Änderungen am geplanten Gesetz zur Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen eingetreten. Die anderen Länder haben sich der Hochsetzung der Umsatzschwelle auf 20 Millionen Euro - statt der geplanten drei Millionen Euro - und einer Verlängerung des Aufbauzeitraums für das Zielkapital um weitere fünf Jahre auf insgesamt zehn Jahre angeschlossen.

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Für Dr. Witgar Weber, Geschäftsführer des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO), ist die Erhöhung der Umsatzschwelle auf 20 Millionen Euro ein wichtiger Schritt: "Wir freuen uns sehr über die wichtige Initiative aus dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium. Bundesregierung und Bundestag sind aufgerufen, diese Änderungen zu übernehmen."

Zum Hintergrund: Reiseveranstalter sollen nach dem Willen der Bundesregierung verpflichtet sein, Kunden von Pauschalreisen künftig über einen Reisesicherungsfonds abzusichern. Der Fonds soll bei Pleiten sicherstellen, dass die Verbraucher nicht wie im Insolvenzfall von Thomas Cook im Regen stehen. Ausgenommen sind nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf nur Veranstalter, deren Jahresumsatz unter drei Millionen Euro liegt. "Kleine Anbieter wie die vielen mittelständischen Bustouristiker sind nicht Teil des Problems", so Weber. Blieben sie einbezogen, hieße dies: dreifache Sicherheitsleistungen, fünffacher Prämiensatz, ausgehend von aktuellen Marktpreisen. Und das bei einem sehr geringen Insolvenzkostenrisiko einer Busreise. "Deswegen ist eine Heraufsetzung der Umsatzgrenze auf 20 Millionen Euro für mittelständische Betriebe überlebenswichtig", so der WBO-Geschäftsführer. Der WBO appelliert an Bundesregierung und Bundestag, die Interessen des Mittelstandes im Blick zu behalten und die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zu übernehmen.

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