Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf hätten in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch durchblicken lassen, dass die Direktvergabe nicht den Vorgaben der EU-Verordnung 1370/2007 entspreche und damit unzulässig gewesen sei. Bereits die Vergabekammer Münster war zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen, gegen das die vier Münsterland-Kreise vor das OLG gezogen waren. Gegen die Direktvergabe geklagt hatte ein Busunternehmer aus Ochtrup, der selbst an 100 der 374 Linien interessiert gewesen ist. Seiner Meinung nach muss der Auftrag in Höhe von 16 Millionen Kilometern und 16 Millionen Euro ausgeschrieben werden. Der Frage, ob die Münsterlandkreise als Träger des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) ihr eigenes Tochterunternehmen wettbewerbswidrig bevorzugt haben, soll bei einer Verhandlung im Februar weiter nachgegangen werden. (ah)
RVM-Vergabe beschäftigt die Gerichte
Wie die Münsterländische Volkszeitung berichtet, scheint die Direktvergabe von 374 Buslinien an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) auch in zweiter Instanz durchzufallen.