Die Schwaben Mobil Nahverkehr Service GmbH, Tochter der Ulmer SWU Verkehr GmbH, darf sich nach dem baden-württembergischen Gemeinderecht an der Verkehrsgesellschaft Gersthofen beteiligen. Das hat das Regierungspräsidium Tübingen mitgeteilt. Im November 2006 wurde ein Antrag gestellt, der verlangte, den Einstieg der Schwaben Mobil zu überprüfen. „Wir sehen keinen Anlass für rechtsaufsichtliche Maßnahmen“, schreibt das Regierungspräsidium an die Stadt Ulm. Im Sommer 2006 hatte die Stadt Gersthofen bei Augsburg einen Partner für die neu zu gründende Gersthofener Verkehrsgesellschaft gesucht. Schwaben Mobil hatte sich bei der Aussschreibung gegen fünf Mitbewerber durchgesetzt.
Schwaben Mobil darf sich in Gersthofen beteiligen
Regierungspräsidium Tübingen sieht "keinen Anlass für rechtsaufsichtliche Maßnahmen"