Zugleich beschlossen die Verkehrspolitiker nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, dass „im ersten Halbjahr 2015 eine Revision auf Grundlage des gutachterlich ermittelten Bedarfs dringend erforderlich“ sei. Nur so könne man den Ländern Planungssicherheit bei der Finanzierung geben.
Hintergrund des Beschlusses ist eine seit Monaten schwelende Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern, um die Höhe des jährlichen Finanzbedarfs für den Regionalverkehr. Im Dezember beschloss das Bundeskabinett eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 1,5 Prozent auf 7,4 Milliarden Euro. Bundesfinanzminister Schäuble will kommende Regionalisierungsmittel-Zahlungen im neu zu regelnden Bund-Länder-Finanzausgleich verhandeln. Die Höhe bleibt umstritten. Ein Gutachten, was im Auftrag der Länder, des Städtetages und des VDV erstellt wurde, beziffert den Bedarf auf 8,5 Milliarden Euro. Ein vom Bund in Auftrag gegebenes Gutachten kam immerhin auf 7,7 Milliarden Euro.
Verkehrs- und Fahrgastverbünde befürchten bereits ein Rückgang des Nahverkehrsangebotes, wenn der Bund seine Zahlungen nicht signifikant steigere und vor allem Planungssicherheit gebe. Die Gewerkschaft Verdi fordert gar ein Sonderinfrastrukturprogramm für den ÖPNV. Allein für die Infrastruktur des schienengebundenen Nahverkehrs sieht man einen Erneuerungsbedarf in Höhe von mehr als 2,5 Milliarden Euro, der pro Jahr um weitere 330 Millionen Euro zunehme.