Die Jugendlichen hatten nach einem Discobesuch auf dem Land den örtlichen Shuttlebus bestiegen. Als einem der Fahrgäste gegen drei Uhr nachts schlecht wurde, hielt der Fahrer an, um ein größeres Malheur zu vermeiden. Die beiden Schüler, die nur ein paar Sekunden später zurückgelassen wurden, standen im Treppenaufgang der hinteren Tür und stiegen kurz aus, um dem Betrunkenen Platz zu machen. Dieser bekam jedoch seine Übelkeit noch vor dem Aussteigen wieder in den Griff, die Türen schlossen sich und der Bus fuhr wieder los. Die zwei Jugendlichen blieben bei eisigen Wintertemperaturen zurück. Nach einem 20-minütigen Fußmarsch querfeldein erreichten sie eine Raststätte, von wo aus sie ein Taxi rufen konnten. Wie die Main-Post berichtet, hat sich das Amtsgericht Kitzingen jetzt für die Fahrgäste ausgesprochen. Die 17-jährige Klägerin wollte zum einen die entstandenen Taxikosten zurückerstattet, zum anderen die bei der Wanderung ruinierten Stiefeletten ersetzt bekommen. Hinzu kam eine Forderung nach Schmerzensgeld in Bezug auf die erlittene Unterkühlung. Das Gericht gab ihr Recht. Das Busunternehmen habe seine „Verpflichtungen aus dem Beförderungsvertrag schuldhaft verletzt“. Der Busfahrer hätte genauer hinsehen und sich kümmern müssen, so die Einschätzung des Gerichts. Die Konsequenzen: Der Schülerin stehen ihre anteiligen Taxikosten von knapp 35 Euro zu, die Schuhe im Wert von 70 Euro werden ebenfalls von dem Busunternehmen ersetzt. Schließlich gibt es auch noch Schmerzensgeld, das in Anbetracht der Unterkühlung mit 50 Euro laut Urteil „keinesfalls erhöht erscheint“. (ah)
Stehen gelassene Schülerin klagt gegen Busunternehmen
Nachdem ein Busfahrer zwei Schüler mitten in der Nacht versehentlich stehen gelassen hatte, verklagte eine der Geschädigten das Busunternehmen.