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Steinbrück: Stellungnahme zu Ermittlungsverfahren

11.10.2016 15:27 Uhr

Das Busunternehmen Steinbrück äußert sich auf der eigenen Unternehmenswebsite zum staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, in dessen Fokus der Verdacht des Betruges und der Untreue steht.

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Die Firma Steinbrück wolle auf der eigenen Homepage wolle „regelmäßig über die in dem Rundfunk erhobenen Vorwürfe sowie zum staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren offen und transparent berichten“. Man wolle zu den einzelnen Vorwürfen in bestimmten Zeitabständen konkret Stellung nehmen.

Das Unternehmen nennt als erstes folgenden Vorwurf aus dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mühlhausen, Az. Gs 1136: „Allein im Jahr 2012 flossen dem Unternehmen Steinbrück e.K. durch Zuordnung der gesamten Personalkosten zu den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs nicht gerechtfertigte Vergütungen in Höhe von ca. 362.000 € zu. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Praxis in den Jahren 2013 und 2014 weitergeführt worden ist." In der Stellungnahme des Unternehmens heißt es dazu: „Die Firma Steinbrück erbringt für die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH (im weiteren RVG genannt) Verkehrsleistungen. Die aktuellen Verträge für den Stadtverkehr Gotha und für den Regionalverkehr sind im Jahr 2009 abgeschlossen worden. Es handelt sich hierbei um Rahmenverträge. Gemäß der Anl.3 der vorbezeichneten Verträge wird die Vergütung jährlich neu vereinbart. Grundlage ist ein Kalkulationsschema, dass die RVG gegenüber allen beauftragten Unternehmen anwendet. Im Jahr 2012 ist die Vergütung aufgrund dieses seit 2009 angewendeten Kalkulationsschema von der RVG errechnet und vereinbart worden.“

Das Kalkulationsschema wird in der Stellungnahme aufgeführt. Dem Kalkulationsschema sei deutlich zu entnehmen, dass nicht auf die gesamten Personalkosten des Unternehmens abgestellt werde, sondern auf die bezahlte Jahresarbeitszeit der eingesetzten Busfahrer. Dies ergebe sich aus den Angaben in dem Schema zu „Fahr-Dienstplanwirkungsgrad“ und der daraus ermittelten „verfügbaren Lenkzeit“. „Der Vorwurf, dass durch Zuordnung der gesamten Personalkosten zu den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs eine nicht gerechtfertigte Vergütung in Höhe von 362.000 € zugeflossen ist, ist damit widerlegt. Das von der RVG verwendete Kalkulationsschema, auf dessen Grundlage die Vergütung berechnet und bezahlt wurde, sieht gar keine Möglichkeit vor, ,zusätzliche Personalkosten‘ hinzuzurechnen. Der Vorwurf ist daher unberechtigt“, teilt die Firma Steinbrück mit. Aus diesem Grund würde man Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung stellen. Der Anzeigenerstatter habe vorsätzlich unser Unternehmen einer rechtswidrigen Tat verdächtigt. „Verschärfend ist, dass darüber hinaus behauptet wurde, dass diese ,Praxis' in den Jahren 2013 und 2014 weiter fortgeführt worden ist. Auch in den Jahren 2013 und 2014 wurde die Vergütung anhand des vorbezeichneten Kalkulationsschemas berechnet“, heißt es abschließend. (ah)

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