Die eigenwirtschaftliche einstweilige Erlaubnis des Unternehmens Stroh für das Linienbündel wurde aufgehoben. Bereits am 24. Oktober hatte das Gericht entschieden, dass die Genehmigung nicht an Stroh hätte erteilt werden dürfen. Als Begründung führte es an, dass das Unternehmen auch in anderen Geschäftszweigen als dem Linienverkehr tätig sei (OMNIBUSREVUE.de berichtete).
Stroh: Einstweilige Erlaubnis aufgehoben

Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt hat das Regierungspräsidium Darmstadt bis zum 17. Dezember 2007 Zeit, eine neue Genehmigung für das Linienbündel Vorspessart zu erteilen.