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Systemwechsel gefährdet private Unternehmen

18.02.2016 14:26 Uhr
Systemwechsel gefährdet private Unternehmen
© Foto: GVN

Beim Parlamentarischen Abend des niedersächsischen Verkehrsgewerbes appellierte GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic an die Politik, sich für den Erhalt der mittelständischen Unternehmen einzusetzen.

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Die Politik solle sich nicht für ein massenweises Busunternehmersterben verantwortlich machen, appellierte Benjamin Soklovic, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) an die politischen Vertreter, die zum diesjährigen Currywurstabend des Verbands nach Hannover gekommen waren.

Sokolovic spielte dabei darauf an, dass bislang noch keine Anschlussregelung der Vertragslösung zum § 45a PBefG gefunden wurde. Die Verträge des Landes Niedersachsen mit den privaten Verkehrsunternehmen über die Abgeltung des Anspruchs aus § 45a PBefG enden zum 31. Dezember 2016. „Für die privaten, im ÖPNV tätigen Omnibusunternehmen geht es in diesem Jahr infolge des geplanten Systemwechsels um ihre Existenz“, mahnte der Hauptgeschäftsführer mit der Aufforderung an die anwesenden Politiker, sich für den Erhalt der mittelständischen Unternehmen einzusetzen.

Unter den gut 200 Gästen des GVN-Currywurstabends, zu dem der Verband das dritte Mal Mitgliedsunternehmen, Vertreter aus Wirtschaft und Politik eingeladen hatte, war auch der niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies. Gegenüber der OMNIBUSREVUE erklärte er, man wolle im März das Ergebnis einer Studie präsentieren und danach eine Entscheidung über die Zukunft der staatlichen Ausgleichsmittel für die rabattierten Fahrscheine fällen. Nach Aussage Lies werde es kaum auf eine Preis-Preis-Lösung hinauslaufen. Er strebt „eine gewisse Kontinuität, einhergehend mit der Anhebung der Qualität an“, so der Minister.

An diesem Abend stellte sich auch Mathias Krage, seit Ende letztes Jahres Nachfolger von GVN-Präsident Adalbert Wandt, in seinem neuen Amt den Gästen vor. Krage fasste zusammen: „Wir bewegen Deutschland. Dies gilt gleichermaßen für die Beförderung von Menschen und Gütern.“ (bb)

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