-- Anzeige --

Temporäres Tempolimit gilt auch an Feiertagen

20.11.2013 20:52 Uhr
Temporäres Tempolimit gilt auch an Feiertagen

Beschränkt ein Verkehrsschild die Höchstgeschwindigkeit mit dem Zusatz "Mo - Fr", so gilt es auch, wenn der Tag auf einen Feiertag fällt.

-- Anzeige --

Das Oberlandesgericht Brandenburg begründete seine Entscheidung damit, dass der fließende Straßenverkehr im Interesse der Sicherheit einfache Regeln brauche. Ein Autofahrer wurde zu einer Geldbuße von verurteilt, weil er an Christi Himmelfahrt im Jahr 2012 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte. Er vertrat jedoch die Meinung, dass das Tempolimit mit dem Zusatz "Mo - Fr" nicht gegolten habe, da ein Feiertag vergleichbar sei mit einem Sonntag. Diese Meinung teilte das Gericht nicht. Maßgeblich sei allein, dass durch den Zusatz die Geltung des Tempolimits ohne Ausnahme auf alle Montage bis Freitage der Woche bestimmt war. Dazu habe auch der auf den Donnerstag fallende Himmelfahrtstag gehört. Es dürfe nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen sein zu entscheiden, wann und ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung gelte. (akp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.