Frei verkäufliche Erkältungsmittel wie Säfte oder Tropfen seien häufig mit Alkohol angereichert, was sich unter Umständen auf die Reaktionszeit von Verkehrsteilnehmern auswirken könne. Darauf weist der TÜV Süd in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Hinzu kämen häufig außerdem Nebenwirkungen wie Schwindel, Unruhe oder Müdigkeit, die ihr Übriges zum ohnehin schon geschwächten Gesamtzustand der Kranken beitrügen. Fahrer sollten dies bedenken, wenn sie sich angeschlagen hinter das Steuer setzen würden, heißt es beim TÜV.
Die Prüforganisation rät daher allen Betroffenen, vor Fahrtantritt den Beipackzettel der Grippemedikamente genau zu lesen beziehungsweise sich beim Arzt oder Apotheker Rat zu holen. Erst nach einer genauen Abwägung sollten sich kranke Verkehrsteilnehmer tatsächlich hinter das Steuer setzen. Im Zweifel sei es aber besser, sich in Ruhe zu Hause auszukurieren und das Auto stehen zu lassen.
Strafrechtliche Folgen drohen bei Unfall
Komme es zu einem Unfall unter Medikamenteneinfluss, warnt der TÜV, könne der Verursacher belangt werden. Dies könne – je nach Schwere des Unfalls – ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder sogar Freiheitsstrafen sein.
(ts)