Die Hannoverschen Verkehrsbetriebe haben begonnen, ihre von dieser Richtlinie betroffenen 21 neuesten Busse vom Typ Solaris Urbino mit einem zweiten Aufstellplatz für Rollstühle auszurüsten, der den Vorschriften der EU entspricht. Die umgebauten Busse werden ab Januar 2008 im Linienbetrieb eingesetzt. Die EU hatte in ihrer Richtlinie vorgeschrieben, wie die Aufstellplätze der Rollstuhlfahrer in den Linienbussen beschaffen sein müssen. Dazu gehört eine gepolsterte Lehne, um den Rollstuhl vor dem Stürzen beispielsweise bei Notbremsungen zu schützen. Durch den Ersatz einer feststehenden Querbank mit drei Sitzplätzen durch Klappsitze konnte im Mittelteil des Busses der Raum für den zweiten Rollstuhl geschaffen werden. Die Umbaukosten pro Fahrzeug betragen circa 4.000 Euro. „Mit dieser sofortigen Investition in den Umbau der Busse haben wir so schnell wie möglich auf die Problematik reagiert“, erklärte dazu Wilhelm Lindenberg, im Vorstand der Üstra zuständig für den Betrieb.
Üstra reagiert auf EU-Richtlinie
Als eines der ersten Verkehrsunternehmen in Deutschland hat die Üstra auf die Richtlinie der Europäischen Union reagiert, der zufolge in Linienbussen neueren Baujahrs nur maximal ein Fahrgast im Rollstuhl befördert werden darf.