Der Arbeitskreis stellte heraus, dass die duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer und zur Fachkraft im Fahrbetrieb leider nicht den erwünschten Erfolg gebracht hätte. Selbst die Förderung durch das Bundesamt für Güterverkehr im Gütervekehrssektor habe nicht dazu geführt, dass das Ausbildungsniveau gestiegen sei. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass grundsätzlich auch ein quantitativer und qualitativer Mangel an potenziellen Kandidaten für die Ausbildung bestehe. So seien viele nicht in der Lage, die doch sehr anspruchsvolle Berufsausbildung zu bewerkstelligen.
Neben dem Schwerpunk Aus- und Weiterbildung werden im Arbeitskreis auf Wunsch der Mitgliedsunternehmen seit einigen Jahren auch arbeits- und fahrpersonalrechtliche Fragestellungen erörtert. Dieses Mal standen die Fragen „Maßnahmen zur Gewinnung von Nachwuchs und Fachkräften für den Beruf des Kraftfahrers“, „Der selbstständige Kraftfahrer – Probleme mit der Scheinselbstständigkeit“, „Leiharbeitnehmer zur Kompensation des Fahrermangels?“ und „Allgemeine arbeits- und fahrpersonalrechtliche Fragestellungen“ im Mittelpunkt. (ts)