Im Rahmen des sogenannten Entlastungspakets, das die Bundesregierung vorgestellt hat, soll es auch eine Nachfolgelösung für das 9-Euro-Ticket geben, wobei der Preis eines neuen Tickets zwischen 49 und 69 Euro liegen soll. Der Bund will dazu „jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung“ stellen, wenn die Länder „mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen“, heißt es im Beschlusstext.
„Es ist gut, dass jetzt endlich konkrete Zahlen für ein Nachfolgeticket auf dem Tisch liegen“, sagte Oliver Wolff. Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu den Beschlüssen. Der Preis von bis zu 69 Euro entspreche im Kern auch dem Betrag, den der VDV als Preis für ein bundesweites Klimaticket vorgeschlagen habe. Ein entscheidender Punkt sei aber nach wie vor offen, betonte Wolf: „Für die extrem steigenden Energie- und Personalkosten der Branche gibt es weiterhin keine Finanzierungszusage des Bundes. Hierzu brauchen wir ebenfalls schnell eine Lösung, sonst wird ein bundesweites Nahverkehrsticket auf ein immer weiter eingeschränktes ÖPNV-Angebot treffen, weil die Verkehrsunternehmen Kosten sparen müssen.“
VDV sieht Einnahmeverluste von bis zu drei Milliarden Euro jährlich
Nach Berechnungen des VDV liegen die prognostizierten Einnahmeverluste für ein bundesweites Ticket zu einem Preis zwischen 49 und 69 Euro bei jährlich etwa 1,8 bis etwa drei Milliarden Euro. Die steigenden Ausgaben für Strom, Diesel und Personalkosten seien dabei noch nicht eingerechnet und kommen laut VDV zusätzlich hinzu. „Es bleibt völlig offen, ob der Bund die nun beschlossenen 1,5 Milliarden für ein Anschlussticket zusätzlich zur Verfügung stellt oder der fatalen Auffassung ist, dass dies die Verabredung im Koalitionsvertrag zur bereits unabhängig davon zugesagten Erhöhung der Regionalisierungsmittel erfüllen würde“, sagte Wolff.
Dringend notwendige Erhöhung der Regionalisierungsmittel
Letzteres würde bedeuten, dass „aus Sicht des Bundes eine Entwicklung des ÖPNV ausschließlich über einen günstigen Tarif ohne Berücksichtigung der Anforderungen an die nötigen Angebotserweiterungen erfolgen solle. Ohne eine zusätzliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel reden wir nicht von mehr Angebot im Nahverkehr, sondern von erheblichen Einschränkungen und Abbestellungen von Leistung.“
Laut VDV-Hauptgeschäftsführer Wolff sei dieses Problem beim „zuständigen Bundesverkehrsminister und natürlich auch bei den Ländern, die dazu bereits passende Beschlüsse gefasst haben, lange bekannt“. Als Branche setze man „deshalb auch bei der Kostenkompensation und bei der Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf eine zeitnahe Lösung“.