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VDV zur Maskenpflicht

10.09.2020 14:54 Uhr | Lesezeit: 4 min
VDV zur Maskenpflicht
© Foto: bilderstoeckchen/stock.adobe.com

Die Durchsetzung der Maskenpflicht im ÖPNV ist die gemeinsame Aufgabe der Verkehrsunternehmen und der staatlichen Stellen.

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Im Vorfeld der anstehenden Beratungen, ob die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in die Beförderungsbedingungen ausgenommen werden soll, erklärt Oliver Wolff, VDV-Hauptgeschäftsführer: „Die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste hält sich an die Maskenpflicht. Für die Nachlässigen und auch für die Unbelehrbaren braucht es die gemeinsame Kontrolle und Durchsetzung der Ordnungsbehörden und der Unternehmen, denn wir haben im Nahverkehr nicht das für solche Situationen geschulte Personal. Dies kann daher nur eine gemeinsame Aufgabe der Branche und der zuständigen staatlichen Stellen wie Polizei und Ordnungsämter sein.“

Die Rückmeldung der VDV-Mitgliedsunternehmen ist, dass die weit überwiegende Mehrheit der Fahrgäste der Maskenpflicht nachkommt. „Von denjenigen, die die Masken nicht oder nicht ordnungsgemäß tragen, reagiert zudem ein überwiegender Teil auf eine direkte Ansprache und kommt der Maskenpflicht im Anschluss nach. Gerade auch im ländlichen Raum, wo es weitgehend nur einen Vordereinstieg gibt, stellt sich dieses Problem meist gar nicht, da das Fahrpersonal sofort beim Einstieg reagieren kann.“ Zudem sei bereits heute ein Beförderungsausschluss von Personen, die sich der Maskenpflicht verweigern, rechtlich möglich und werde auch umgesetzt.

Eine Aufnahme der Maskenpflicht in die Beförderungsbedingungen würde lediglich zu einem zivilrechtlichen Anspruch führen – mit allen Problemen bei der Durchsetzung der Ansprüche und den Einschränkungen bei den zur Verfügung stehenden rechtlichen Zwangsmitteln. Vor diesem Hintergrund hält der VDV eine Aufnahme der Maskenpflicht in die Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen weder für sachgerecht, noch für angemessen. „Gesundheits- und Infektionsschutz sind staatliche Aufgaben, die aus unserer Sicht zwingend in öffentlicher Hand bleiben sollten, um entsprechend deutliche und einheitliche Signale an die Bürger zu senden. Auch steht bei den Verkehrsunternehmen kein Personal zur Verfügung, das für solche Situationen geschult ist – gerade weil in Fällen einer renitenten Verweigerung der Maske ein hohes Aggressionspotenzial besteht. Daher begrüßen wir ausdrücklich, die Maskenpflicht über den Weg der Ordnungswidrigkeit zu flankieren.“ Dies habe zu einer nochmals erhöhten Aufmerksamkeit und zu einer Erhöhung des korrekten Tragens von Masken geführt. „Auch Ordnungs- und Sicherheitspartnerschaften sowie Aktionen, wie ein Maskenkontrolltag, sind nachweislich sehr effektiv, wie die Beispiele in einigen Ländern bereits zeigen“, so Wolff abschließend.

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