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Verstöße gegen die Maskenpflicht? – Bußgeld!

17.08.2020 09:18 Uhr | Lesezeit: 3 min
Verstöße gegen die Maskenpflicht? – Bußgeld!
© Foto: bilderstoeckchen/stock.adobe.com

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unterstützt die Einführung von Bußgeldern für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen.

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Im Laufe der letzten Wochen beobachten die Verkehrsunternehmen, dass die Disziplin zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei einigen Fahrgästen nachlässt, schreibt der VDV in einer Pressemitteilung. Auch die Zahl der Maskenverweigerer nehme zu. „Wir setzen seit Einführung der Maskenpflicht erfolgreich auf Information und Aufklärung unserer Fahrgäste. Bei den Kundinnen und Kunden, die ohne Maske in Bus und Bahn einsteigen oder diese nicht korrekt tragen, wird das Problem in den allermeisten Fällen durch freundliche und direkte Ansprache unseres Personal oder durch die soziale Kontrolle der Kundinnen und Kunden untereinander gelöst. Dennoch gibt es auch in unseren Fahrzeugen Maskenverweigerer, die durch ihr Verhalten Mitreisende gefährden. Wenn bei diesen Fahrgästen eine deutliche Ermahnung nicht zur notwendigen Einsicht führt, dann müssen weitere Sanktionen wie der Ausschluss von der Beförderung oder als Ultima Ratio die Verhängung eines Bußgeldes durchgesetzt werden“, erklärt VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Für die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit verbunden mit einem zu zahlenden Bußgeld brauche es dann allerdings die Unterstützung durch Polizei oder Ordnungsamt. „Das ist eine hoheitliche staatliche Aufgabe, die nur durch die zuständigen Behörden verhängt und durchgesetzt werden darf. Wir empfehlen deshalb mit Blick auf die personellen Ressourcen bei den zuständigen Behörden, auch weiterhin zunächst vor allem auf die Einsicht der Fahrgäste zu setzen. Selbstverständlich stehen unsere Unternehmen aber auch weiterhin für gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit Polizei und Ordnungsamt zur Verfügung, um Maskenverweigerer abzuschrecken“, so Wolff.

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