Grundlage für die Ausweitung sei ein von den Verkehrsbetrieben Üstra selbst in Auftrag gegebenes Gutachten. Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtete in diesem Zusammenhang, dass es bei der Üstra über Jahre zu schweren Rechtsverstößen und Vetternwirtschaft bei der Auftragsvergabe gekommen sei. Der Schaden, der dadurch entstanden ist, könnte sich auf eine Millionen Euro summieren.
Wegen der Vergabe einer 100.000 Euro teuren Werbekampagne an den Mann einer Üstra-Mitarbeiterin liefen bereits Ermittlungen. Infolgedessen wurde der Üstra-Vorstand im Dezember letzten Jahres ausgetauscht.
Der Bund der Steuerzahler rief den neuen Vorstand am Dienstag dazu auf, verantwortliche Mitarbeiter für die finanziellen Schäden persönlich in Regress zu nehmen. Es könne schließlich nicht sein, dass der Steuerzahler über staatliche Zuschüsse an das Nahverkehrsunternehmen für den Fehlbetrag einstehen müsse. (dpa)