Anders als in Deutschland, wo der Fahrer für ein Vergehen zur Verantwortung gezogen wird, werden grenzüberschreitend die Daten des Fahrzeughalters ermittelt und ausgetauscht. Doch das zieht keine automatische Bestrafung des Halters nach sich. „Mit den Halterdaten soll es zum Beispiel französischen Behörden ermöglicht werden, den deutschen Fahrer ausfindig zu machen, der zu schnell auf einer französischen Straße gefahren ist, um ihm dann den Strafbescheid zukommen zu lassen", erläutert Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer nach dem Beschluss in einem Pressegespräch. Diesem Kompromiss hatte auch er zugestimmt. Verfolgt werden sollen folgende acht Delikte: überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen am Steuer, Telefonieren mit dem Handy während des Fahrens, Missachten einer roten Ampel, Fahren ohne Gurt und ohne Helm sowie die „unrechtmäßige Benutzung eines Fahrstreifens", wie es in dem Katalog heißt. Während EU-Verkehrskommissar Siim Kallas die Entscheidung als einen großen Schritt bei den Bemühungen, den Straßenverkehr in Europa sicherer zu gestalten, beurteilte kritisierte der Grüne Europapolitiker und Verkehrsexperte Michael Cramer den Kompromiss, auf den vor allem Deutschland gedrängt hatte. „In Deutschland können Halter weiterhin unter Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht die Herausgabe des Namens des Fahrers verweigern und damit eine Durchsetzung der Vorschriften verhindern", schreibt Cramer in einer Pressemitteilung. Bei den Verhandlungen mit dem EU-Rat werde sich zumindest seine Fraktion dafür einsetzen, dass die effektive Verfolgung von Verkehrssündern über Staatsgrenzen hinweg künftig tatsächlich ermöglicht werden könne. (akp)
Verkehrssünder büßen künftig EU-weit
Verkehrssünder sollen künftig EU-weit zur Kasse gebeten werden. Daher beschlossen die EU-Verkehrsminister bei ihrem heutigen Treffen in Brüssel wie erwartet die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten.