Der Entschluss fiel im Rahmen der Sitzung des Vergabeausschusses der VRR AöR in Essen. Das Kündigungsschreiben ist der DB in Düsseldorf direkt im Anschluss zugestellt worden. Auslöser für diese drastische Maßnahme sind grobe Vertragsverletzungen der DB bei der Erbringung von Sicherheits- und Serviceleistungen im S-Bahn-Bereich nach 19 Uhr. Anstelle der zugesicherten Bestreifungsquote von 90 Prozent nach 19 Uhr in den S-Bahnen ergaben umfangreiche Stichprobenanalysen eine tatsächliche Quote von durchschnittlich 17 Prozent - mit fallender Tendenz. Bezahlt wurden hingegen die neunzig Prozent. Für die Fahrgäste an Rhein und Ruhr ändert sich nichts. Die Deutsche Bahn wird aufgrund einer Auferlegung ohne Veränderungen weiterfahren. Als aktuelle Konsequenz aus dem Rechtsstreit heraus ist der VRR gehalten, eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen, um seiner Verpflichtung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Nahverkehrsleistungen nachzukommen. „Daher bedienen wir uns dem juristischen Instrument der Auferlegung“, erklärt VRR-Vorstand Martin Husmann. „Dieses ist im europäischen Beihilferecht verankert. Die Züge werden wie bisher fahren, bis wir die auferlegten Verkehre im Wettbewerb vergeben haben,“ ergänzt Husmann.
VRR kündigt Vertrag mit Deutscher Bahn fristlos

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr VRR hat seinen Verkehrsvertrag mit der DB Regio NRW mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt.