Jährlich ändere sich der preisliche Rahmen durch neue Tarifverträge mit den Beschäftigten oder die Entwicklung der Kraftstoffpreise. "Mit dem BW-Index wird nun für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise die Kostenstruktur auf dem Markt transparent“, so Verkehrsminister Winfried Hermann.
Der Hintergrund der Maßnahme ist das zwischen dem Verkehrsministerium, den kommunalen Landesverbänden und dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) geschlossene Bündnis für den Mittelstand. Dieses sollte die Marktbedingungen für mittelständische Unternehmen verbessern.
Jährliche Anpassung der Bestellerentgelte
Die erste Maßnahme, die daraus nun zur Umsetzung kommt, ist der BW-Index. Es geht dabei um die Höhe der Kosten für den Verkehr, der von den Kommunen und Landkreisen bestellt wird. Viele an den Bedürfnissen der Fahrgäste orientierte Fahrpläne sind nicht kostendeckend und müssen bezuschusst werden. Diese Zuschüsse werden auf zehn Jahre vereinbart. Bei einer solchen Dauer muss ein entsprechender Risikoaufschlag einkalkuliert werden, da nicht alle Entwicklungen vorhersehbar sind. Hier soll der BW-Index greifen. Auf Basis der gemeinsam festgeschriebenen Gruppen wird für Baden-Württemberg ermittelt, wie sich die Kosten entwickelt haben, und in den Verträgen kann eine jährliche Anpassung der Bestellerentgelte von Beginn an festgeschrieben werden.
Minister Hermann sieht hierin eine vernünftige Stärkung des Wettbewerbs und denkt dabei an die Verantwortungsvollen Unternehmeri: „Bisher haben diese mit ausreichend Puffer kalkuliert und hatten dann oft höhere Angebote als Unternehmen, die Spitz auf Knopf kalkulieren. Dies führte dazu, dass verantwortungsvolles Handeln in der Vergangenheit zum Verlust von Aufträgen geführt hat. Und manche Unternehmer, die aufgrund risikobehafteter Kalkulationen den Zuschlag erhalten haben, mussten dann bei unerwartetem Gegenwind schnell Konkurs anmelden. Dieser Entwicklung wollen wir einen Riegel vorschieben.“
Fünf Kostengruppen fließen in den Index ein
In den Index gehen fünf Gruppen ein: Die Entwicklung der Personalkosten anhand des Manteltarifvertrages des privaten Omnibusgewerbes im Land; die Diesel- oder Stromkosten für Baden-Württemberg nach den Daten des Statistischen Landesamtes; die Preisentwicklung bei Neufahrzeugen; die Preisentwicklung bei Ersatzteilen nach Daten des Statistischen Bundesamtes; und die sonstigen Kosten nach der Inflationsrate in Baden-Württemberg.
Wie die Gewichtung der einzelnen Gruppen erfolgt, kann vor Ort von den Landkreisen festgelegt werden. Als Hilfestellung hatten die Partner eine Gewichtung vereinbart, die mit 55 Prozent die Personalkosten am stärksten gewichtet. Für 2020 zeigt sich, dass während Personal- und Instandsetzungskosten leicht gestiegen sind, die Energiekosten stark rückläufig sind.