Am. 1. März 2020 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz hat der Bund die Regeln für die Zuwanderung aus Drittstaaten am wirtschaftlichen Bedarf orientiert und gezielt geöffnet. Auch die so genannte Beschäftigungsverordnung des Bundes werde in diesem Zusammenhang neu gefasst, schreibt der WBO.
Das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium haben Ende September einen ersten Entwurf für die Änderung der Verordnung vorgelegt. Aus Sicht des WBO wird der Referentenentwurf den Bedürfnissen des Busgewerbes aber nicht gerecht. Ein neuer Paragraf ermögliche zwar die Beschäftigung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten in deutlichem Umfang und wirke damit dem steigenden Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal entgegen, er sei aber auf den Güterverkehr beschränkt. Damit lasse er die berechtigten Interessen des Personenverkehrs außer Acht, bemängelt WBO-Geschäftsführer Witgar Weber.
Differenzierung ist unangebracht
Die Unterscheidung zwischen Güter- und Personenverkehr beim Berufskraftfahrer hält der WBO nach eigenen Aussagen für „kurzsichtig und unangebracht“. Andernfalls müsste Busunternehmen angeraten werden, verstärkt künftige Mitarbeiter den Frachtführern oder Speditionen abzuwerben. Damit wäre laut WBO keiner Seite geholfen: „Der Verordnungsgeber muss dies berücksichtigen, indem die Regelungen für den Güter- und Personenverkehr gelten“, erklärt Weber. (ts)