Weniger Verkehrszeichen, mehr Rechte für Radfahrer

28.08.2009 13:25 Uhr
Weniger Verkehrszeichen, mehr Rechte für Radfahrer
Diese Schilder werden gestrichen
© Foto: ADAC

Der ADAC informiert über die umfangreichste Reform der Straßenverkehrsordnung seit 1971.

Zum 1. September tritt die umfangreichste Reform der Straßenverkehrsordnung StVO seit 1971 in Kraft. Zahlreiche Verkehrszeichen werden gestrichen, die Behörden haben jedoch zehn Jahre Zeit, alte Schilder abzubauen. Attraktiver machen soll die neue StVO den Radverkehr. So dürfen künftig auch nichtbeschilderte linke Radwege befahren werden, wenn dies durch das Zeichen "Radverkehr frei" erlaubt ist. Das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen soll erleichtert werden. Allerdings darf nur dort geradelt werden, wo dies ein Zusatzschild gestattet. Außerdem wird die Beförderung von bis zu zwei Kindern unter sieben Jahren in Fahrradanhängern ausdrücklich erlaubt. Ein neues Verkehrszeichen zeigt an, ob eine Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist. Ein Schutzstreifen für Radfahrer am rechten Fahrbahnrand darf zwar bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden; neu ist aber, dass durch diese Markierung das Parken auf dem Schutzstreifen verboten ist. In Fahrradstraßen gilt ein gesetzliches Tempolimit von 30 km/h. Auch Inline-Skater profitieren von der Neuregelung: Sie werden ausdrücklich in der StVO genannt und wie Fußgänger behandelt. Nur ausnahmsweise dürfen sie außerhalb der Fußgängerflächen fahren, wenn das neue Zusatzschild „skaten“ dies zulässt. Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen heißen künftig "Ein- und Ausfädelungsstreifen". Beim Einfädeln darf schneller gefahren werden als auf dem durchgehenden Fahrstreifen, beim Ausfädeln nur dann, wenn auf der durchgängigen Spur der Verkehr stockt. Auf dreispurigen Autobahnen ist der linke Fahrstreifen nicht nur für Lkw über 3,5 t, sondern für alle Kfz mit Anhänger tabu. An Bahnübergängen gilt ab sofort ein Überholverbot für alle Fahrzeuge, und zwar vom ersten Gefahrzeichen bis zum Überfahren der Gleise. Beschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge werden in Zukunft einheitlich mit dem Verkehrszeichen angekündigt, das bisher für den unbeschrankten Bahnübergang stand. Neu ist außerdem, dass mobile Halteverbotsschilder den dauerhaft montierten Parkschildern und Markierungen vorgehen; dadurch sollen Unklarheiten im ruhenden Verkehr beseitigt werden.

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