Das berichtet der WBO, einer der Landesverbände des bdo. Noch Ende letzten Jahres hatte der bdo im Rahmen einer Stellungnahme auf die wirtschaftliche Bedeutung der Bustouristen in Wien hingewiesen und die Verantwortlichen auf die negativen Auswirkungen aufmerksam gemacht, die der Ausschluss von Bussen aus Innenstädten mit sich bringt. Eine Reaktion darauf ist bis heute ausstehend. Nun steht fest, dass grundsätzlich die bisher ausschließlich an den Adventeinkaufssamstagen in Kraft gesetzte Regelung der Einfahrtsbeschränkung auf das ganze Jahr ausgedehnt wird. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens mit Bussen in der Wiener Innenstadt wurde beschlossen, die Zufahrten zu beschränken. Weiterhin zulässig sind Transferfahrten zu/von Hotels oder Veranstaltungsstätten.
Der übrige Verkehr mit Omnibussen, vor allem Rundfahrten oder Zubringen/Abholen von Besichtigungen oder Rundgängen, ist ab 1. Mai 2014 verboten. Für diese Gruppen stehen Aus- und Einsteigstellen im Bereich der Ringstraße und Franz-Josefs-Kai zur Verfügung. Einfahrtskarten für Fremdenführer und das Wiener Stadtrundfahrtengewerbe berechtigen ausschließlich für die Zufahrt zum Bereich rund um die Staatsoper und zum Albertinaplatz. Für alle anderen allfällig erforderlichen Zufahrten mit einem Bus in die Zone des Busfahrverbotes sind Einzelausnahmegenehmigungen der Magistratsabteilung 46 erforderlich. Alle Details zu den neuen Regelungen für die Innenstadt beziehungsweise für Events in Wien finden sich in den Merkblättern:
Autobusregelung für die Innenstadt Wien: http://news.wko.at/Media/af763e62-3d5e-4976-8fbb-8f925457629a/20140303_endautobusregelung_fuer_die_innenstadt_in_wien.pdf
Autobusregelung für Events in Wien: http://news.wko.at/Media/af763e62-3d5e-4976-8fbb-8f925457629a/20140303_endautobusregelung_fuer_events_in_wien.pdf
(WBO/ah)