Eine EU-Richtlinie schreibt verbindlich fest, wie der Aufstellplatz für Rollstuhlfahrer ausgestaltet werden muss. Dies bedeutet konkret: In Linienbussen, die Baujahr 2005 und jünger sind und damit zwingend unter diese neue EU-Richtlinie fallen, ist die Mitnahme eines zweiten Rollstuhls aufgrund der Brüsseler Verordnung ausgeschlossen. Betroffen sind bei den WSW 41 Busse, die seit 2005 neu angeschafft wurden. Für alle älteren Linienbusse, bei denen die neueste EU-Richtlinie nicht greift, gilt weiterhin die Regelung, dass bei genug Platz mehr als ein Rollstuhlfahrer mitfahren kann. Um zukünftig unnötige Diskussionen zwischen Rollstuhlfahrern und Busfahrern zu vermeiden, soll ab Januar bereits von weitem ersichtlich sein, ob ein Fahrzeug einem oder mehreren Rollstuhlfahrern an Bord Platz bieten kann. Mit einem speziellen Zusatz auf dem Rolli-Piktogramm reagieren die WSW damit auf einen Wunsch der Fahrgäste mit Behinderungen.
Wuppertal setzt Rollstuhl-Richtlinie um

WSW Wuppertaler Stadtwerke reagieren auf neue EU-Richtlinie: Geänderte Mitnahme von Rollstuhlfahrern